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   LG Itzehoe, 10.10.2001 - 3 O 262/00   

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LG Itzehoe, 10.10.2001 - 3 O 262/00 (https://dejure.org/2001,10600)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 10.10.2001 - 3 O 262/00 (https://dejure.org/2001,10600)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 3 O 262/00 (https://dejure.org/2001,10600)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Reitunfall

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus LG Itzehoe, 10.10.2001 - 3 O 262/00
    Vom BGH (VersR 1977, 864; VersR 1982, 348 und VersR 1982, 366; NJW-RR 1988, 655 [657]) ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass sich auch ein Geschädigter, der ohne sozialen Zwang sich der Tiergefahr eines Pferdes ausgesetzt hat, auf die Gefährdungshaftung des Tierhalters berufen kann.
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80

    Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden

    Auszug aus LG Itzehoe, 10.10.2001 - 3 O 262/00
    Vom BGH (VersR 1977, 864; VersR 1982, 348 und VersR 1982, 366; NJW-RR 1988, 655 [657]) ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass sich auch ein Geschädigter, der ohne sozialen Zwang sich der Tiergefahr eines Pferdes ausgesetzt hat, auf die Gefährdungshaftung des Tierhalters berufen kann.
  • BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75

    Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls -

    Auszug aus LG Itzehoe, 10.10.2001 - 3 O 262/00
    Vom BGH (VersR 1977, 864; VersR 1982, 348 und VersR 1982, 366; NJW-RR 1988, 655 [657]) ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass sich auch ein Geschädigter, der ohne sozialen Zwang sich der Tiergefahr eines Pferdes ausgesetzt hat, auf die Gefährdungshaftung des Tierhalters berufen kann.
  • BGH, 19.01.1982 - VI ZR 132/79

    Schadensersatz aufgrund eines Unfalls beim Reitunterricht - Schmerzensgeld und

    Auszug aus LG Itzehoe, 10.10.2001 - 3 O 262/00
    Vom BGH (VersR 1977, 864; VersR 1982, 348 und VersR 1982, 366; NJW-RR 1988, 655 [657]) ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass sich auch ein Geschädigter, der ohne sozialen Zwang sich der Tiergefahr eines Pferdes ausgesetzt hat, auf die Gefährdungshaftung des Tierhalters berufen kann.
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